AGB · B2B · Fassung v1.1 DE
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig ab 14.07.2026 · Zuletzt aktualisiert 14.07.2026
WICHTIG: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern (B2B). Der Anbieter erbringt die Leistungen gegenüber juristischen Personen, Unternehmern, Freiberuflern, Selbstständigen und sonstigen Geschäftskunden. Das Angebot richtet sich nicht an Verbraucher. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. ABS Studio ist eine Geschäftsbezeichnung, unter der Dmytro Shapovaliuk in Deutschland als Einzelunternehmer / Gewerbetreibender selbstständig tätig ist, sofern im jeweils aktuellen Impressum auf der offiziellen Website des Anbieters nichts anderes angegeben ist. Die vollständigen Anbieterangaben, das Impressum, die Datenschutzerklärung, die Cookie-Richtlinie / Cookie-Einstellungen sowie eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV / DPA), soweit erforderlich, werden gesondert auf der offiziellen Website des Anbieters veröffentlicht oder dem Kunden nach Maßgabe dieser AGB bereitgestellt.
§1 Vertragsgegenstand und Begriffsbestimmungen
1.1 ABS Studio (nachfolgend „Anbieter“) erbringt gegenüber Geschäftskunden digitale Webleistungen im Modell Website-as-a-Service (WaaS), insbesondere individuelle Entwicklung, Gestaltung, technische Bereitstellung, Hosting, Domainverwaltung, grundlegende Webanalyse, technischen Support und laufende Betreuung der Website nach Maßgabe des gewählten Tarifs.
1.2 Gegenstand des Vertrags ist die Erbringung einer laufenden digitalen Gesamtleistung im Abonnement gegen monatliche Vergütung und nicht der einmalige Verkauf eines fertigen digitalen Produkts. Während der Vertragslaufzeit verwaltet der Anbieter die Website, die technische Infrastruktur, den Domainnamen, das Hosting und die damit verbundenen technischen Dienste in dem Umfang, der zur Erbringung der Leistungen erforderlich ist, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren.
1.3 Die technische Verwaltung durch den Anbieter bewirkt keine Übertragung von Rechten des Kunden an dessen Marke, Unternehmensbezeichnung, Kennzeichen, Logos, Texten, Fotografien oder sonstigen Kundeninhalten auf den Anbieter. Diese Rechte verbleiben beim Kunden beziehungsweise bei den jeweiligen Rechteinhabern.
1.4 Das Standardleistungsmodell und die in diesen AGB beschriebenen Tarife umfassen insbesondere keine individuellen SaaS-Plattformen, CRM-Systeme, Online-Shops, Nutzerkonten, serverseitigen Datenbanken, Authentifizierungssysteme, Backend-Logik oder sonstigen komplexen serverseitigen Softwarelösungen. Solche Lösungen sind nicht Bestandteil der Standardtarife von ABS Studio.
1.5 Begriffsbestimmungen: „Anbieter“: ABS Studio, eine Geschäftsbezeichnung von Dmytro Shapovaliuk, der in Deutschland als Einzelunternehmer / Gewerbetreibender selbstständig tätig ist, sofern im jeweils aktuellen Impressum nichts anderes angegeben ist. „Kunde“: jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit und damit als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt. „Leistungen“: die Gesamtheit der vom Anbieter im Abonnement nach dem gewählten Tarif erbrachten Webleistungen. Diese können insbesondere Entwicklung, Hosting, Domainverwaltung, Webanalyse, Änderungsanfragen und Support umfassen. „Tarif“: der vom Kunden gewählte Abonnementplan mit dem jeweiligen Leistungsumfang, Preis, der Mindestvertragslaufzeit, der Anzahl enthaltener Änderungsanfragen und der Übergangsfrist. „Mindestvertragslaufzeit“: die anfängliche verbindliche Vertragslaufzeit, während der der Kunde den gewählten Tarif zu vergüten hat. Sie beruht darauf, dass der Anbieter keine gesonderte einmalige Einrichtungs- oder Entwicklungsvergütung erhebt. Die Kosten für Konzeption, Gestaltung, technische Einrichtung, Erstkonfiguration, Infrastruktur, gegebenenfalls Domainverwaltung und Veröffentlichung der Website sind in den monatlichen Entgelten enthalten und wirtschaftlich auf die jeweilige Mindestvertragslaufzeit kalkuliert. „Abrechnungszeitraum“: der monatliche Abonnementzeitraum, der mit dem Datum der ersten erfolgreichen Zahlung oder einem abweichenden, in Stripe, der Rechnung oder der Auftragsbestätigung angegebenen Datum beginnt und sich monatlich wiederholt. „Standarddomain“: ein Domainname, dessen reguläre Registrierungs- und jährliche Verlängerungskosten beim jeweiligen Registrar höchstens 25 EUR pro Jahr betragen. Premium-Domains, Aftermarket-Domains und Domainendungen mit höheren Kosten sind nicht im Standardtarif enthalten. „Übertragungspreis“: ein Betrag in Höhe von zwölf (12) monatlichen Nettoentgelten des zum Zeitpunkt des Eingangs des Übertragungsverlangens geltenden Tarifs. Umsatzsteuer wird hinzugerechnet, soweit sie gesetzlich anfällt. Bereits gezahlte Abonnemententgelte werden nicht auf den Übertragungspreis angerechnet, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren. „Übertragung nach 24 Monaten“: das Recht des Kunden, nach vierundzwanzig (24) ununterbrochenen und vollständig bezahlten Abrechnungszeiträumen im selben Tarif die Übertragung des kundenspezifischen Arbeitsergebnisses und die Übergabe der Website ohne gesonderten Übertragungspreis zu verlangen. Die Übertragung erfolgt nicht automatisch, sondern nur auf schriftliches oder elektronisches Verlangen des Kunden. Ein Wechsel in einen anderen Tarif setzt die 24 Abrechnungszeiträume ab Geltung des neuen Tarifs neu in Gang; Zeiträume aus einem anderen Tarif werden nicht angerechnet, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren. „Website“: die für den Kunden im Rahmen der Leistungen erstellte, bereitgestellte oder technisch betreute Webpräsenz. „Kundeninhalte“: Texte, Fotografien, Videos, Logos, Grafiken, Marken, Kontaktdaten, Leistungsbeschreibungen, Unternehmensangaben und sonstige vom Kunden bereitgestellte Materialien. „Provider Stack“: die allgemeine Quellcodebasis, Vorlagen, Komponenten, Deployment-Skripte, Konfigurationen, internen Werkzeuge, technischen Methoden, Bibliotheken, wiederverwendbaren Komponenten und sonstigen Elemente, die der Anbieter zur Leistungserbringung gegenüber mehreren Kunden einsetzt. „Kundenspezifisches Arbeitsergebnis (Customer-Specific Output)“: die konkrete Umsetzung der Website für den Kunden in dem Zustand, in dem sie im Rahmen des gewählten Tarifs erstellt wurde und nach Maßgabe des §9 übertragen werden kann. „Änderungsanfrage“: ein thematisch zusammenhängender Änderungswunsch geringen Umfangs an einem bereits vorhandenen Element, Abschnitt oder einer vorhandenen Einstellung der Website, insbesondere die Ersetzung oder Korrektur von Text, eines oder mehrerer zusammengehöriger Bilder, Farben, Kontaktdaten oder die geringfügige Aktualisierung eines Informationsblocks. Mehrere zusammenhängende Korrekturen können als eine Änderungsanfrage gelten, wenn sie denselben Bestandteil oder Abschnitt betreffen und keine Änderung von Struktur, Konzept oder Funktionalität erfordern. Eine Anfrage, die mehrere selbstständige Aufgaben oder mehrere voneinander unabhängige Abschnitte oder Seiten betrifft oder eine neue Seite, ein Redesign, eine neue Integration, neue Funktionalität oder eine wesentliche Strukturänderung vorsieht, kann sachgerecht als mehrere Änderungsanfragen oder als Zusatzleistung eingestuft werden. Die Einstufung erfolgt nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung von Umfang, Komplexität, Auswirkungen auf die Website-Struktur und voraussichtlichem Zeitaufwand. Auf Verlangen erläutert der Anbieter dem Kunden die Einstufung vor Beginn der betreffenden Arbeiten. „Übergangsfrist“: der begrenzte Zeitraum nach Ende des letzten bezahlten Abrechnungszeitraums oder nach Vertragsbeendigung, während dessen einzelne technische Ressourcen oder verfügbare Sicherungskopien vorübergehend für eine mögliche entgeltliche Übertragung, einen Datenexport oder eine vereinbarte Übergabe aufbewahrt werden können. Die Übergangsfrist ist kein zusätzlicher kostenfreier Zeitraum des öffentlichen Website-Betriebs und keine Verlängerung der laufenden Leistungen. „Geschäftstag“: jeder Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage am Geschäftssitz des Anbieters.
§2 Unternehmereigenschaft des Kunden und B2B-Bestätigung
2.1 Die Leistungen des Anbieters richten sich ausschließlich an Geschäftskunden beziehungsweise Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Der Anbieter bietet diese Leistungen Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB nicht für private, familiäre oder haushaltsbezogene Zwecke an.
2.2 Mit der Bestellung, der Annahme dieser AGB und der Zahlung bestätigt der Kunde, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen, geschäftlichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen beruflichen Tätigkeit schließt.
2.3 Der Kunde hat wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Unternehmereigenschaft, seinen Kontaktdaten, Rechnungsangaben und den sonstigen für die Leistungserbringung erforderlichen Daten zu machen. Der Anbieter darf bei berechtigtem Anlass zusätzliche Nachweise der B2B-Eigenschaft verlangen, insbesondere Unternehmensbezeichnung, Registrierungsnummer, USt-IdNr. / VAT-ID, Steuernummer, NIP, EDRPOU, Geschäftsanschrift oder einen Link zu einer beruflichen Website oder einem geschäftlichen Profil.
2.4 Wird die Bestellung von einer Person abgegeben, die tatsächlich als Verbraucher handelt, oder macht der Kunde unzutreffende Angaben zu seiner Unternehmereigenschaft, ist der Anbieter berechtigt, die Bestellung abzulehnen, die Leistungserbringung einzustellen oder den Vertrag nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu beenden. Die Abrechnung erfolgt unter Berücksichtigung bereits erbrachter Leistungen, angefallener Kosten, registrierter Domains, in Anspruch genommener Drittleistungen und zwingender gesetzlicher Vorgaben.
2.5 Soweit entgegen der B2B-Ausrichtung im Einzelfall zwingende verbraucherschützende oder sonstige zwingende Vorschriften anwendbar sind, gehen diese Vorschriften vor. Keine Bestimmung dieser AGB bezweckt eine Einschränkung zwingender Rechte, die unabhängig von der vertraglichen Einordnung Anwendung finden.
§3 Vertragsschluss und elektronische Einbeziehung dieser AGB
3.1 Der Vertrag zwischen Anbieter und Kunde kommt elektronisch durch Abgabe der Bestellung, wirksame Einbeziehung dieser AGB und erfolgreiche Zahlung des gewählten Tarifs zustande, sofern die Parteien nicht ausdrücklich in Schrift- oder Textform etwas anderes vereinbaren.
3.2 Der typische Vertragsschluss umfasst insbesondere: Auswahl des Tarifs; Kenntnisnahme von Preis, Mindestvertragslaufzeit, automatischen monatlichen Zahlungen, Kündigungsbedingungen, fehlender automatischer Übertragung der Website, den Bedingungen der vorzeitigen entgeltlichen Übertragung, der Möglichkeit einer Übertragung nach 24 Monaten sowie den Regeln für Registrierung, Verwaltung und Übertragung der Domain; Eingabe der erforderlichen Daten; Bestätigung der Unternehmereigenschaft; Kenntnisnahme dieser AGB und der zugehörigen Dokumente; aktive Bestätigung mittels Checkbox / Click-Wrap; sowie Zahlung über Stripe oder einen anderen vereinbarten Zahlungsdienstleister.
3.3 Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht erforderlich, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren oder zwingendes Recht keine strengere Form verlangt. Die elektronische Annahme dieser AGB in Verbindung mit der erfolgreichen Zahlung oder einer anderen ausdrücklich vereinbarten Auftragsbestätigung genügt für den Vertragsschluss.
3.4 Der Anbieter darf technische Nachweise des Vertragsschlusses speichern, insbesondere Zeitstempel, E-Mail-Adresse, IP-Adresse, Order-ID, Stripe-ID, die angenommene AGB-Fassung, den Status der Checkbox, Rechnungen, Zahlungsbestätigungen und weitere Daten, soweit dies zum Nachweis des Vertragsschlusses, zur Erfüllung steuerlicher Pflichten oder zur Rechtsverteidigung erforderlich ist.
3.5 Zahlungsbestätigung, Rechnung, Stripe Invoice, Auftragsbestätigung per E-Mail oder eine andere elektronische Mitteilung können Bestellung, vereinbarten Tarif, Mindestvertragslaufzeit, Zahlung und Beginn der Leistungserbringung dokumentieren.
3.6 Bestehen mehrere Sprachfassungen dieser AGB, hat für Kunden mit Sitz oder Geschäftstätigkeit in Deutschland die deutsche Fassung Vorrang. Für andere Kunden hat die englische Fassung Vorrang, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Die ukrainische und weitere Sprachfassungen dienen der Information und operativen Kommunikation und ändern nicht das nach §14 anwendbare Recht.
§4 Leistungsumfang, Tarife und Projektablauf
4.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem vom Kunden auf der Website des Anbieters gewählten oder von den Parteien in Textform vereinbarten Tarif. Bei Widersprüchen zwischen einer allgemeinen Leistungsbeschreibung auf der Website und individuell vereinbarten Bedingungen gehen die individuell vereinbarten Bedingungen vor.
4.2 Standardtarife des Anbieters: Tarif Mini Preis / Monat 40 EUR netto Mindestlaufzeit 6 Monate Änderungen / Monat bis zu 1 Übergangsfrist 7 Kalendertage Leistungsumfang Einseitige Website als digitale Visitenkarte für Freiberufler, Fotografen, Berater oder andere kleine Geschäftskunden. Eine Sprachversion, grundlegendes UI-Design, Hosting, SSL und grundlegende SEO-Vorbereitung. Technische Subdomain im Format [name].netlify.app oder eine andere technische Subdomain. Eine individuelle Domain ist nicht enthalten. Angestrebte Zeit bis Tarif Mini zur ersten inhaltlichen Support-Reaktion: bis zu 36 Stunden an Geschäftstagen. Tarif Starter Preis / Monat 70 EUR netto Mindestlaufzeit 6 Monate Änderungen / Monat bis zu 2 Übergangsfrist 14 Kalendertage Leistungsumfang Grundlegende Landingpage für ein Unternehmen, eine Dienstleistung oder die lokale Online-Präsenz des Kunden. Eine Sprachversion, auf Anruf, Nachricht oder Terminbuchung ausgerichtetes UI-Design. Hosting, SSL, eine Standarddomain, technische Domainverwaltung und grundlegende lokale SEO-Vorbereitung. Angestrebte Zeit bis zur ersten inhaltlichen Support-Reaktion: bis zu 24 Stunden an Geschäftstagen. Tarif Business Preis / Monat 120 EUR netto Mindestlaufzeit 12 Monate Änderungen / Monat bis zu 5 Übergangsfrist 14 Kalendertage Leistungsumfang Leistungsumfang Starter zuzüglich einer zweiten Sprachversion nach Wahl des Kunden. Erweiterte lokale SEO-Vorbereitung für eine zweisprachige Website. Zusätzliches Kontakt- oder Buchungselement mit Weiterleitung an E-Mail, Messenger oder einen externen Dienst ohne lokale Speicherung der Anfrage; Einbindung von Google Maps oder einer anderen Standortkarte. Grundlegende Webanalyse und monatlicher Bericht, sofern die Analyse entsprechend den Einwilligungseinstellungen und Datenschutzunterlagen aktiviert ist. Priorisierter Support. Tarif Pro Preis / Monat 200 EUR netto Mindestlaufzeit 12 Monate Änderungen / Monat bis zu 10 Übergangsfrist 21 Kalendertage Leistungsumfang Leistungsumfang Business zuzüglich einer weiteren Sprachversion nach Wahl des Kunden, insgesamt bis zu drei Sprachversionen. Erweiterte lokale SEO-Vorbereitung für eine mehrsprachige Website. Individuell entwickelte Werbe-Landingpages oder Abschnitte innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs. Erweiterte Optimierung und beratende Unterstützung zu Google Ads ohne Garantie für Werbeerfolg, Umsätze, Leads oder Suchmaschinenpositionen. Höchste Supportpriorität. 4.2.1 Für den Support bezeichnet „erste Reaktion“ die erste inhaltliche Antwort des Anbieters auf eine Anfrage und nicht die garantierte vollständige Erledigung oder Störungsbehebung innerhalb dieses Zeitraums. Bei gleichzeitig vorliegenden Anfragen gilt grundsätzlich die Prioritätsreihenfolge Pro, Business, Starter, Mini. Innerhalb desselben Tarifs werden Anfragen grundsätzlich nach ihrem Eingang bearbeitet; dringende Sicherheitsvorfälle oder kritische technische Störungen können unabhängig davon vorrangig behandelt werden. Alle Preise verstehen sich netto. Umsatzsteuer wird nur hinzugerechnet, soweit dies nach dem anwendbaren Recht oder aufgrund des steuerlichen Status des Anbieters zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung erforderlich ist. Nicht genutzte Änderungsanfragen werden weder angesammelt noch in den folgenden Abrechnungszeitraum übertragen.
4.3 Einführungsangebote (Introductory Pricing). Der Anbieter kann für einen klar bezeichneten Zeitraum oder bis zu einer gesonderten Mitteilung vergünstigte Preise anbieten. Ist kein bestimmter Rabattzeitraum angegeben, gilt der vergünstigte Preis mindestens bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit und kann danach nur nach Maßgabe des §13.5 geändert werden. Der vereinbarte Rabatt wird bei der Bestellung dokumentiert und kann sich aus der Stripe-Rechnung, der Auftragsbestätigung oder einer anderen elektronischen Mitteilung ergeben. Der Übertragungspreis richtet sich nach dem zum Zeitpunkt des Übertragungsverlangens tatsächlich geltenden Tarifpreis einschließlich eines zu diesem Zeitpunkt wirksamen Rabatts.
4.4 Tarifwechsel. Da Umfang, Komplexität und technische Umsetzung der Website auf dem bei Vertragsschluss gewählten Tarif beruhen, besteht nach Beginn der Leistungserbringung kein Anspruch des Kunden auf einen Wechsel in einen niedrigeren Tarif. Ein Downgrade bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Der Kunde kann in Textform einen Wechsel in einen höheren Tarif verlangen. Der neue Preis und der erweiterte Leistungsumfang gelten ab dem folgenden Abrechnungszeitraum oder einem anderen vereinbarten Datum. Ein Upgrade setzt für sich genommen keine neue Mindestvertragslaufzeit in Gang. Erfordert das Upgrade eine wesentliche zusätzliche Entwicklung, können die Parteien vor Bestätigung des Upgrades eine gesonderte Vergütung oder eine neue Mindestvertragslaufzeit vereinbaren. Nach einem Upgrade berechnet sich der Übertragungspreis nach dem neuen aktuellen Tarif. Für die Übertragung nach 24 Monaten setzt jeder Tarifwechsel die 24 Abrechnungszeiträume ab Geltung des neuen Tarifs neu in Gang; Abrechnungszeiträume aus einem anderen Tarif werden nicht angerechnet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Eine Preisänderung innerhalb desselben Tarifs nach §13.5 gilt nicht als Tarifwechsel und unterbricht den 24-Zeiträume-Lauf nicht.
4.5 Wirtschaftliches Modell und Mindestvertragslaufzeit: 4.5.1 Die Tarife von ABS Studio werden ohne gesonderte einmalige Entwicklungs- oder Einrichtungsvergütung angeboten. Die Kosten für Konzeption, Gestaltung, technische Einrichtung, Erstkonfiguration, Infrastruktur, Registrierung und Verwaltung einer im Tarif enthaltenen Standarddomain sowie die Veröffentlichung der Website sind in der monatlichen Vergütung enthalten und wirtschaftlich auf die Mindestvertragslaufzeit des jeweiligen Tarifs kalkuliert. 4.5.2 Die Mindestvertragslaufzeit ist eine wesentliche Bedingung des jeweiligen Tarifs. Mit Bestellung, Annahme dieser AGB und Zahlung bestätigt der Kunde, dass das Fehlen einer gesonderten anfänglichen Entwicklungsvergütung durch die Verpflichtung zur Zahlung während der Mindestvertragslaufzeit wirtschaftlich ausgeglichen wird. 4.5.3 Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag ohne weiteres Zutun des Kunden auf unbestimmte Zeit mit monatlicher Abrechnung, sofern er nicht nach §10 gekündigt wird.
4.6 Vor Abschluss des Abonnements kann der Anbieter ein kostenloses Erstgespräch durchführen, um Bedarf, vorläufigen Tarif, Tonalität, visuellen Stil, Website-Struktur, Funktionalität, Domainnamen, Sprachfassungen und den allgemeinen Umfang der geplanten Arbeiten zu klären.
4.7 Auf Grundlage des Erstgesprächs erstellen die Parteien ein vorläufiges technisches Briefing / eine vorläufige Leistungsbeschreibung. Darin können insbesondere Tarif, Zielgruppe, Tonalität, visueller Stil, Website-Struktur, wesentliche Abschnitte, Funktionalitäten, Sprachfassungen, Domainname, Gestaltungsbeispiele und weitere Umsetzungselemente festgelegt werden. Die Abstimmung kann per E-Mail, WhatsApp, Telegram, Website-Formular, Dokument oder über andere elektronische Kommunikationsmittel erfolgen.
4.8 Vor der Zahlung kann der Anbieter auf Grundlage der vorläufigen Leistungsbeschreibung einen Prototyp, ein Konzept oder einen ersten visuellen Entwurf mit Test- oder unvollständigen Inhalten erstellen. Die Parteien bewerten den Prototyp, stimmen erforderliche Anpassungen ab und übernehmen die vereinbarten Ergebnisse in die finale Leistungsbeschreibung. Der Prototyp ist weder eine fertige Website noch ein selbstständig an den Kunden zu übertragendes Arbeitsergebnis. Die Rechte am Prototyp und an den darin verwendeten Elementen des Provider Stack verbleiben beim Anbieter. Wesentliche neue Anforderungen außerhalb des vorläufig vereinbarten Umfangs können einen Tarifwechsel, eine gesonderte Vergütung oder eine neue Terminabstimmung erfordern.
4.9 Nach Abstimmung der finalen Leistungsbeschreibung und des Tarifs leistet der Kunde die erste Zahlung. Die Zahlung bestätigt die Bestellung des betreffenden Tarifs und des vereinbarten Leistungsumfangs, sofern dem Kunden die finale Leistungsbeschreibung vor der Zahlung zur Verfügung gestellt oder von ihm elektronisch bestätigt wurde.
4.10 Nach der Zahlung stellt der Kunde dem Anbieter rechtzeitig die endgültigen Kundeninhalte und sonstigen erforderlichen Materialien zur Verfügung, insbesondere Texte, Bilder, Logos, Kontaktdaten, Unternehmensangaben, Angaben für Impressum / Datenschutzerklärung, Links zu sozialen Netzwerken und weitere für die finale Umsetzung erforderliche Materialien. Einzelne Materialien können nach Vereinbarung bereits vorher bereitgestellt werden.
4.11 Domainregistrierung, vollständige technische Umsetzung und Vorbereitung einer prüfungsreifen Website beginnen nach bestätigter Zahlung und Eingang aller für den jeweiligen Arbeitsschritt erforderlichen Materialien. Eine mit Kundeninhalten versehene und zur Prüfung bereite Fassung wird üblicherweise innerhalb von 14 Geschäftstagen bei Mini, Starter und Business beziehungsweise innerhalb von bis zu 21 Geschäftstagen bei Pro bereitgestellt. Diese Fristen sind unverbindliche Planungsfristen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, und verlängern sich insbesondere bei verspäteten Materialien, Freigaben oder Rückmeldungen des Kunden.
4.12 Nachdem der Anbieter eine Fassung ausdrücklich als prüfungs- und abnahmebereit bezeichnet hat, prüft der Kunde diese innerhalb von 7 Geschäftstagen und teilt konkrete Abweichungen von der finalen Leistungsbeschreibung oder dem sonst vereinbarten Umfang mit. Der Anbieter beseitigt festgestellte Abweichungen innerhalb angemessener Frist. Neue Wünsche sowie Änderungen von Konzept, Struktur, Gestaltung oder Funktionalität, die nicht zum vereinbarten Umfang gehören, gelten als Änderungsanfragen oder Zusatzleistungen.
4.13 Reagiert der Kunde nicht innerhalb der Frist nach §4.12, kann der Anbieter eine Erinnerung versenden und eine Nachfrist von mindestens 5 Geschäftstagen setzen, wobei er ausdrücklich auf die Folgen der Nichtreaktion hinweist. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist gilt die bereitgestellte Fassung als abgenommen und zur Veröffentlichung freigegeben, sofern der Kunde nicht innerhalb der Nachfrist mindestens einen konkreten Mangel bezeichnet. Rechte wegen rechtzeitig gerügter oder bei üblicher Prüfung nicht erkennbarer Mängel bleiben unberührt. Die Veröffentlichung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden oder die tatsächliche geschäftliche Nutzung der Website gilt ebenfalls als Abnahme der betreffenden Fassung, ohne Rechte wegen verdeckter Mängel auszuschließen.
4.14 Unwesentliche Mängel, die die gewöhnliche Nutzung der Website nicht beeinträchtigen, berechtigen nicht zu einer unangemessenen Verweigerung oder Verzögerung der Abnahme oder Veröffentlichung. Der Anbieter beseitigt solche Mängel innerhalb angemessener Frist.
4.15 Stellt der Kunde nach der Zahlung erforderliche Materialien, Daten, Freigaben oder Antworten nicht bereit, kann der Anbieter die betroffenen Arbeiten bis zum Eingang der erforderlichen Informationen aussetzen. Vor der Aussetzung informiert der Anbieter den Kunden über die fehlenden Mitwirkungen und setzt eine angemessene Frist, soweit nicht besondere Dringlichkeit entgegensteht. Eine vom Kunden verursachte Verzögerung hemmt weder automatisch die Mindestvertragslaufzeit noch die Zahlungspflicht, sofern der Anbieter leistungsbereit war, Zeit oder technische Ressourcen reserviert oder bereits mit der Infrastruktur begonnen hatte und die Verzögerung nicht vom Anbieter verursacht wurde.
4.16 Zusatzleistungen, insbesondere neue Seiten, zusätzliche Landingpages, individuelle Integrationen, Redesign, wesentliche Strukturänderungen, Migration auf eine andere Infrastruktur oder sonstige nicht vom Tarif umfasste Arbeiten, werden gesondert vergütet und erst nach Vereinbarung ausgeführt.
4.17 Nicht genutzte Änderungsanfragen werden nicht auf den folgenden Abrechnungszeitraum übertragen und weder ausgezahlt noch verrechnet, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren.
§5 Geistiges Eigentum, Domain und technische Verwaltung
5.1 Der Anbieter behält während der Vertragslaufzeit und nach Vertragsbeendigung sämtliche Rechte am Provider Stack, insbesondere an der allgemeinen Quellcodebasis, wiederverwendbaren Komponenten, Vorlagen, Deployment-Skripten, technischen Architektur, internen Werkzeugen, technischen Konfigurationen, allgemeinen Gestaltungslösungen, Bibliotheken, Infrastruktur und sonstigen Elementen, die für mehrere Kunden eingesetzt werden.
5.2 Der Kunde behält sämtliche Rechte an seinen Kundeninhalten, insbesondere an Unternehmensbezeichnung, Marke, Logos, Kennzeichen, Texten, Fotografien, Videos, Grafiken, Kontaktdaten, Informationen über seine Tätigkeit und sonstigen vom Kunden bereitgestellten Materialien.
5.3 Der Kunde räumt dem Anbieter ein einfaches, unentgeltliches und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den Kundeninhalten ein, soweit dies für Erstellung, Bereitstellung, Support, Tests, Optimierung, Sicherung, Übertragung und technische Betreuung der Website erforderlich ist. Das Nutzungsrecht besteht während der Vertragslaufzeit, der Übergangsfrist sowie für einen zusätzlichen Zeitraum, der zur Durchführung einer Übergabe, zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten oder zur Rechtsverteidigung erforderlich ist.
5.4 Soweit der Tarif eine individuelle Domain umfasst, registriert und verwaltet der Anbieter grundsätzlich eine Standarddomain über ein eigenes Konto bei Netlify oder einem anderen vom Anbieter ausgewählten Registrar / Dienstleister. Die regulären Registrierungs- und jährlichen Verlängerungskosten sind während des Abonnements in der monatlichen Vergütung enthalten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
5.5 Premium-Domains, Aftermarket-Domains, Domainnamen mit jährlichen Kosten von mehr als 25 EUR sowie besondere oder beschränkte Domainendungen sind nicht im Standardtarif enthalten. In diesem Fall wählt der Kunde eine andere verfügbare Standarddomain oder vereinbart und trägt die tatsächliche Kostendifferenz und die damit verbundenen Aufwendungen. Steigen die Kosten einer späteren Verlängerung auf mehr als 25 EUR pro Jahr, informiert der Anbieter den Kunden rechtzeitig, soweit ihm diese Information vorliegt. Der Kunde kann die Mehrkosten übernehmen, eine andere verfügbare Standarddomain wählen oder auf die Verlängerung verzichten. Erteilt der Kunde trotz rechtzeitiger Information keine erforderliche Weisung oder zahlt er die vereinbarte Differenz nicht vor dem Verlängerungstermin, ist der Anbieter nicht zur Verlängerung verpflichtet. Registrierung und Verwaltung der Domain umfassen keine E-Mail-Postfächer, kein E-Mail-Hosting, Google Workspace, Microsoft 365 oder andere E-Mail-Dienste, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wird.
5.6 Ist der Domainname für die Marke des Kunden von besonderer Bedeutung, können die Parteien vereinbaren, die Domain unmittelbar auf den Kunden zu registrieren und dem Anbieter die technische Verwaltung zu übertragen. Wird die Domain im Rahmen der Leistungen vom Anbieter registriert, verwaltet er sie bis zur Übertragung, Beendigung der Betreuung oder zum Ablauf der Registrierung nach diesen AGB und den Regeln des jeweiligen Registrars.
5.7 Soweit Webanalyse im Tarif enthalten ist, wird sie technisch über Konten oder Analysedienste des Anbieters eingerichtet, konfiguriert und verwaltet. Der Anbieter wählt das Analysewerkzeug, nimmt die technische Konfiguration vor, verwaltet Zugriffe und nutzt verfügbare Analysedaten zur technischen Überwachung der Website-Nutzung, Bewertung der Funktionsfähigkeit, Optimierung der Leistungen und Erstellung der im Tarif vorgesehenen Berichte. Ein direkter Zugang des Kunden zu den Analysekonten des Anbieters ist nicht geschuldet. Der Kunde kann je nach Tarif aggregierte Statistiken, Textberichte, Screenshots, PDF-, CSV-Dateien oder andere verfügbare Berichtsformen erhalten. Rechte an den Konten, deren Konfiguration und technischer Verwaltung verbleiben beim Anbieter.
5.8 Der Anbieter darf im Footer der Kundenwebsite einen unaufdringlichen technischen Hinweis wie „Technische Umsetzung: ABS Studio“ oder „Website by ABS Studio“ anbringen, wenn diese Möglichkeit in der Tarifbeschreibung, Auftragsbestätigung oder im Angebot angegeben wurde. Die Entfernung kann gesondert vereinbart werden.
5.9 Der Kunde gewährleistet, dass er über die erforderlichen Rechte an sämtlichen Kundeninhalten verfügt und deren Nutzung im Rahmen der Leistungen keine Rechte Dritter verletzt. Bei Ansprüchen Dritter wegen Kundeninhalten hat der Kunde mit dem Anbieter zusammenzuarbeiten, erforderliche Informationen und Unterlagen bereitzustellen und dem Anbieter Schäden sowie angemessene Rechtsverteidigungskosten in dem Umfang zu ersetzen, in dem der Anspruch auf einem vom Kunden zu vertretenden Verhalten oder der Rechtswidrigkeit der bereitgestellten Inhalte beruht.
5.10 Der Anbieter informiert den Kunden innerhalb angemessener Frist über einen Anspruch Dritter, soweit dies nicht gesetzlich untersagt ist. Der Kunde darf an der Abwehr oder Beilegung des Anspruchs mitwirken, sofern dadurch kein Interessenkonflikt entsteht und die Rechte des Anbieters nicht beeinträchtigt werden.
§6 Rechtliche Seiten, Website-Angaben und Verantwortung des Kunden
6.1 Umfasst die Leistung die Vorbereitung oder technische Einbindung eines Impressums, einer Datenschutzerklärung, eines Cookie-Banners, einer Cookie-Richtlinie, von Nutzungsbedingungen, einer Kontaktseite oder anderer rechtlich relevanter Informationsseiten, erfolgt dies ausschließlich als technische Umsetzung, allgemeine Information oder Anpassung einer Vorlage auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Angaben.
6.2 Der Anbieter nimmt keine individuelle rechtliche, steuerliche oder aufsichtsrechtliche Prüfung des Geschäftsmodells des Kunden vor und erbringt keine Rechts-, Steuer- oder sonstigen erlaubnispflichtigen Beratungsleistungen. Der Kunde ist selbst für die rechtliche Eignung und Prüfung dieser Inhalte verantwortlich und hat bei Bedarf einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder sonstigen hierzu befugten Fachberater in seiner Rechtsordnung einzuschalten.
6.3 Der Kunde ist für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Rechtmäßigkeit der auf seiner Website veröffentlichten Angaben verantwortlich, insbesondere Impressumsangaben, Kontaktdaten, Register- und Steuernummern, Angaben zum inhaltlich Verantwortlichen, Genehmigungen, Lizenzen, Pflichtinformationen gegenüber Verbrauchern, Leistungs- und Preisangaben, Garantien sowie medizinische, finanzielle oder sonstige regulierte Aussagen.
6.4 Bei auf Deutschland ausgerichteten Websites stellt der Kunde die zur Erfüllung der Informationspflichten nach § 5 DDG und, soweit anwendbar, § 18 MStV sowie sonstiger einschlägiger Vorschriften erforderlichen Angaben bereit. Für andere Staaten ist der Kunde für die nach dem jeweiligen lokalen Recht erforderlichen Informationen verantwortlich.
6.5 Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich über Änderungen seiner Unternehmensangaben, Rechtsform, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, USt-IdNr., Steuernummer, verantwortlichen Personen, erlaubnispflichtigen Tätigkeit oder sonstiger Umstände, die Website, Impressum, Datenschutzerklärung, Cookies oder Rechtmäßigkeit der Inhalte beeinflussen können.
6.6 Bis zu einer entsprechenden Mitteilung darf der Anbieter die zuletzt vom Kunden bereitgestellten Angaben verwenden. Eine eigenständige Überprüfung ihrer Richtigkeit oder Aktualität ist nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
6.7 Der Kunde darf Website oder Leistungen nicht für rechtswidrige Tätigkeiten oder zur Verbreitung rechtswidriger, betrügerischer, diskriminierender, verleumderischer, schädlicher, pornografischer, extremistischer oder sonst Rechte Dritter verletzender Inhalte nutzen, durch die dem Anbieter Ansprüche, Sperren, Bußgelder oder andere rechtliche Nachteile drohen können.
6.8 Bei begründetem Verdacht auf rechtswidrige Inhalte, Verletzung von Rechten Dritter, einer behördlichen Anordnung oder einem erheblichen Haftungsrisiko darf der Anbieter beanstandete Inhalte vorübergehend deaktivieren oder entfernen, die Veröffentlichung sperren, Leistungen aussetzen oder den Vertrag beenden. Besteht keine unmittelbare Gefahr, keine sofort zu erfüllende rechtmäßige Anordnung und kein Risiko irreversibler Schäden, erhält der Kunde zuvor innerhalb angemessener Frist Gelegenheit zur Stellungnahme oder Abhilfe.
§7 Personenbezogene Daten, Webanalyse, Cookies und Drittanbieter
7.1 Von ABS Studio verwaltete Webanalyse. Soweit Webanalyse zum gewählten Tarif gehört, richtet der Anbieter diese selbst über Google Analytics oder einen anderen von ihm ausgewählten Analysedienst ein und verwaltet sie. Der Anbieter bestimmt die technische Konfiguration, verwaltet Konten und Zugriffe und nutzt verfügbare Analysedaten zur Überwachung von Funktion und Nutzung der Website, zur technischen Optimierung der Leistungen und zur Erstellung von Analyseinformationen für den Kunden.
7.2 Rolle des Anbieters bei eigener Analyseinfrastruktur. Soweit der Anbieter Zwecke und wesentliche Mittel der Verarbeitung von Analysedaten innerhalb seiner eigenen technischen und analytischen Infrastruktur selbst bestimmt, handelt er als eigener Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Der Kunde erhält weder direkten Zugang zu den betreffenden Konten noch zu Rohdaten, sondern ausschließlich die im Tarif vorgesehenen Analyseinformationen oder Berichte.
7.3 Weitere datenschutzrechtliche Rollen. Die Rollen der Parteien bestimmen sich nach der tatsächlichen Ausgestaltung der jeweiligen Verarbeitung und dem anwendbaren Datenschutzrecht. Verarbeitet der Anbieter bei einer besonderen Konfiguration oder Zusatzleistung personenbezogene Daten im Auftrag und nach dokumentierten Weisungen des Kunden im Sinne des Art. 28 DSGVO, schließen oder akzeptieren die Parteien gesondert eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV / DPA). Bestimmen die Parteien Zwecke und Mittel einer Verarbeitung gemeinsam, dokumentieren sie die Verteilung der Verantwortlichkeiten entsprechend Art. 26 DSGVO, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
7.4 Datenverarbeitung im Geschäftsbetrieb von ABS Studio. Der Anbieter darf personenbezogene Daten des Kunden, seiner Ansprechpartner und sonstiger Personen als eigener Verantwortlicher verarbeiten, soweit dies für Bestellung, Kommunikation, Rechnungsstellung, Zahlung, Buchführung, Vertragsdurchführung, Rechtsverteidigung und den eigenen Geschäftsbetrieb erforderlich ist. Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung des Anbieters.
7.5 Cookies und Einwilligung. Nicht unbedingt erforderliche Cookies, Analyse-Cookies oder sonstige Mechanismen zur Speicherung von oder zum Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers werden nur eingesetzt, wenn eine erforderliche Einwilligung nach DSGVO, § 25 TDDDG, den ePrivacy-Vorgaben oder sonstigem anwendbaren Recht vorliegt. Technisch unbedingt erforderliche Cookies oder vergleichbare Mechanismen dürfen im gesetzlich zulässigen Umfang ohne gesonderte Einwilligung verwendet werden.
7.6 Ein Cookie-Banner oder ein anderes Consent-Management-System kann Bestandteil der technischen Umsetzung sein. Der Anbieter stellt aktuelle technische Informationen zu Analyse-, Hosting- und sonstigen Diensten bereit, die er selbst auswählt und konfiguriert. Der Kunde ist für die Richtigkeit der Angaben zu seinem Geschäftsbetrieb, seinen externen Kontaktkanälen, Werbewerkzeugen, Buchungssystemen und anderen auf seinen Wunsch oder unter seiner Kontrolle eingesetzten Diensten verantwortlich. Die Parteien informieren einander rechtzeitig über Änderungen, die eine Anpassung von Datenschutzerklärung, Cookie-Richtlinie oder Einwilligungseinstellungen erfordern können.
7.7 Google Search Console und Indexierung. Der Anbieter darf Google Search Console, Sitemaps, robots-Anweisungen, Indexierungswerkzeuge und andere technische Mittel zur Überwachung der Indexierung und technischen Sichtbarkeit der Website in Suchmaschinen einsetzen. Die betreffenden Konten und technischen Einstellungen können vom Anbieter verwaltet werden. Ein direkter Zugriff des Kunden auf Konten des Anbieters ist nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
7.8 Externe Kontakt- und Buchungsdienste. Interaktive Elemente der Website können Nutzer zu externen Diensten wie WhatsApp, Telegram, E-Mail, Planity, sozialen Netzwerken oder anderen Plattformen weiterleiten. Nach der Weiterleitung erfolgt die Datenverarbeitung durch den jeweiligen Drittanbieter oder den Kunden nach deren eigenen Bedingungen, Datenschutzhinweisen und dem anwendbaren Recht. Der Anbieter kontrolliert diese nachgelagerte Verarbeitung nicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
7.9 Technische Drittanbieter. Für den Betrieb der Websites können Hostinganbieter, CDN-Dienste, Registrare, Google, Netlify, Vercel, Stripe, E-Mail-Dienste, Messenger und andere digitale Werkzeuge eingesetzt werden. Ihre datenschutzrechtliche Rolle hängt vom jeweiligen Dienst, der Konfiguration und der tatsächlichen Verarbeitung ab. Entsprechende Informationen werden oder können in Datenschutzerklärung, Cookie-Richtlinie, AVV / DPA oder den Unterlagen des jeweiligen Drittanbieters bereitgestellt werden.
7.10 Datenübermittlungen außerhalb des EWR. Werden personenbezogene Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums übermittelt oder von dort zugänglich gemacht, wenden der Anbieter und die jeweils sonst verantwortlichen Parteien die nach ihrer tatsächlichen Rolle und dem anwendbaren Recht erforderlichen Schutzmechanismen an. Hierzu können insbesondere Angemessenheitsbeschlüsse, anerkannte Übermittlungsrahmen oder Standardvertragsklauseln gehören, abhängig von Empfänger und eingesetztem Dienst.
7.11 Der Kunde informiert den Anbieter über Änderungen an Website-Funktionen, Formularen, Diensten, Marketingwerkzeugen, Cookies, Werbepixeln, externen Buchungssystemen oder Integrationen, die eine Aktualisierung von Datenschutz- oder Cookie-Dokumenten, Einwilligungseinstellungen oder der datenschutzrechtlichen Rollenverteilung erfordern können.
§8 Vergütung, Rechnungen und steuerliche Bestimmungen
8.1 Die Vergütung wird monatlich im Voraus durch automatische wiederkehrende Zahlungen erhoben. Während der Mindestvertragslaufzeit bleibt der Kunde zur monatlichen Zahlung des gewählten Tarifs verpflichtet. Nach deren Ablauf wird der Vertrag monatlich fortgeführt, sofern er nicht nach §10 gekündigt wird. Zahlungen erfolgen über Stripe oder einen anderen vereinbarten Zahlungsdienstleister.
8.2 Die Leistungserbringung beginnt nach der ersten erfolgreichen Zahlung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Weitere Zahlungen werden entsprechend Tarif, Abrechnungszeitraum und den Bedingungen des Zahlungsdienstleisters automatisch eingezogen.
8.3 Vor Bestätigung der Zahlung erhält der Kunde klare Informationen über Tarif, Zahlungsbetrag, Mindestvertragslaufzeit, Kündigungsbedingungen, automatische wiederkehrende Zahlungen, die fehlende automatische Übertragung der Website, die gesonderte Möglichkeit der vorzeitigen entgeltlichen Übertragung, die Voraussetzungen der Übertragung nach 24 Monaten und das Domainmodell. Umfasst der Tarif eine Standarddomain, wird darauf hingewiesen, dass sie grundsätzlich über ein Konto des Anbieters registriert und technisch verwaltet wird und bei Vertragsbeendigung nicht automatisch auf den Kunden übergeht. Eine Übertragung erfolgt nach §9 oder aufgrund einer gesonderten Vereinbarung.
8.4 Eine Rechnung kann nach erfolgreicher Zahlung automatisch über Stripe oder einen anderen Zahlungsdienstleister erstellt und an die E-Mail-Adresse des Kunden versandt werden. Sie kann außerdem über ein Kundenportal des Zahlungsdienstleisters verfügbar sein, soweit ein solches genutzt wird.
8.5 Sämtliche Preise sind Nettopreise. Umsatzsteuer wird nur erhoben, soweit dies nach dem anwendbaren Recht erforderlich ist. Steuerregime, Steuersatz, Reverse-Charge-Verfahren, Kleinunternehmerregelung oder sonstige steuerliche Behandlung richten sich zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung nach dem geltenden Recht und dem steuerlichen Status der Parteien.
8.6 Die gesetzlich erforderlichen Anbieterangaben, Steuernummer, USt-IdNr. / VAT-ID, Anschrift und sonstigen Pflichtangaben werden je nach rechtlicher Erforderlichkeit im Impressum, auf Rechnungen, in der Datenschutzerklärung oder in anderen einschlägigen Unterlagen angegeben.
8.7 Der Kunde ist selbst für die Erfüllung seiner steuerlichen, devisenrechtlichen, buchhalterischen und sonstigen Pflichten in seiner Rechtsordnung verantwortlich, insbesondere für die Richtigkeit seiner USt-IdNr. oder sonstigen Steuernummern, die Anwendung von Reverse Charge, die Verbuchung der Kosten und lokale Meldepflichten.
8.8 Bei fehlgeschlagener Zahlung kann der Zahlungsdienstleister weitere Einzugsversuche vornehmen. Wird die Zahlung nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach dem fehlgeschlagenen Versuch ausgeglichen, darf der Anbieter nach elektronischer Mahnung den Zugriff auf die Website vorübergehend deaktivieren oder einschränken, soweit nicht eine sofortige Maßnahme zur Schadensvermeidung erforderlich ist. Dauert der Zahlungsverzug länger als 14 Kalendertage, kann der Anbieter die Leistungen einstellen oder den Vertrag nach §10 beenden.
8.9 Erstattungen und irrtümliche Bestellungen. Ordnungsgemäß erbrachte und bezahlte Leistungen des laufenden Abrechnungszeitraums werden nicht anteilig erstattet, sofern nicht zwingendes Recht, eine individuelle Vereinbarung oder eine Vertragsbeendigung wegen einer wesentlichen Pflichtverletzung des Anbieters etwas anderes erfordert. Hält der Kunde Bestellung oder Zahlung für irrtümlich, informiert er den Anbieter unverzüglich. Eine Mitteilung innerhalb von 24 Stunden erhöht die Möglichkeit einer freiwilligen vollständigen Erstattung, begründet aber keinen automatischen Erstattungsanspruch. Der Anbieter kann freiwillig ganz oder teilweise erstatten, wenn zum Zeitpunkt der Mitteilung noch keine Leistung begonnen, keine Domain registriert, keine Fremdkosten entstanden, keine technischen Ressourcen reserviert und keine technische Umsetzung begonnen wurde. Nach Beginn der Leistungserbringung, Domainregistrierung, Ressourcenreservierung oder technischen Umsetzung erfolgt keine Erstattung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
8.10 Rechnungen können je nach Land des Kunden, Zahlungsdienstleister, Bestellung und technischen Möglichkeiten des Anbieters in EUR, USD oder einer anderen Währung ausgestellt werden.
§9 Übertragung und Übergabe der Website
9.1 Der Kunde kann jederzeit die entgeltliche Übertragung des kundenspezifischen Arbeitsergebnisses und die Übergabe der Website verlangen. Hierfür zahlt er den Übertragungspreis. Dieser entspricht zwölf (12) monatlichen Nettoentgelten des bei Eingang des schriftlichen oder elektronischen Verlangens geltenden Tarifs, unabhängig von der Zahl bereits bezahlter Abonnementmonate und vom Zeitpunkt des Verlangens, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Umsatzsteuer wird hinzugerechnet, soweit sie gesetzlich anfällt.
9.2 Bereits gezahlte Abonnemententgelte werden nicht auf den Übertragungspreis angerechnet. Das Abonnement ist eine eigenständige laufende Leistung und umfasst insbesondere Hosting, Support, Domainverwaltung, Änderungsanfragen, Webanalyse und sonstige Betreuung nach dem Tarif. Es ist keine Ratenzahlung auf den Erwerb der Website. Der Übertragungspreis ist eine gesonderte Vergütung für die Übertragung des kundenspezifischen Arbeitsergebnisses und der nach diesem §9 eingeräumten Nutzungsrechte.
9.3 Übertragung nach 24 Monaten. Bestand der Vertrag ununterbrochen über vierundzwanzig (24) vollständig bezahlte Abrechnungszeiträume im selben Tarif, kann der Kunde die Übertragung des kundenspezifischen Arbeitsergebnisses und die Übergabe der Website ohne gesonderten Übertragungspreis verlangen. Die Übertragung erfolgt nicht automatisch, sondern erst nach schriftlichem oder elektronischem Verlangen und Zahlung sämtlicher unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter fälliger Beträge. Nicht vollständig bezahlte Abrechnungszeiträume werden erst nach vollständiger Zahlung angerechnet. Ein Tarifwechsel setzt den 24-Zeiträume-Lauf nach §4.4 neu in Gang; eine bloße Preisänderung innerhalb desselben Tarifs unterbricht ihn nicht. Der Kunde kann das Verlangen während der Vertragslaufzeit oder bis zum Ende der Übergangsfrist erklären, sofern die 24 Abrechnungszeiträume vor Vertragsende erfüllt waren.
9.4 Die Parteien können vereinbaren, dass der Kunde die Website bereits bei Abschluss des Abonnements oder zu einem späteren Zeitpunkt zu einem gesondert vereinbarten Preis oder nach abweichenden Bedingungen übernimmt. Bis zum Ablauf der Übergangsfrist kann der Kunde die vorzeitige entgeltliche Übertragung oder, bei Vorliegen der Voraussetzungen des §9.3, die Übertragung nach 24 Monaten verlangen. Sind die Voraussetzungen der jeweiligen Übertragungsform erfüllt und sämtliche unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten fälligen Beträge vor Ablauf der Übergangsfrist bezahlt, erfolgt die Übergabe nach diesem §9 ungeachtet einer zuvor erklärten Kündigung.
9.5 Nach Erfüllung der Voraussetzungen der §§9.1 bis 9.4, Zahlung sämtlicher unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten fälligen Beträge und Eingang der für die Übergabe erforderlichen Angaben stellt der Anbieter innerhalb von 14 Geschäftstagen ein Übergabepaket bereit. Dieses enthält mindestens: ● • ein Archiv der Quelldateien des kundenspezifischen Arbeitsergebnisses und der für eine Standardbereitstellung der Website im aktuellen Zustand erforderlichen Konfigurationen; ● • eine grundlegende technische Dokumentation / README mit Hinweisen zur Standardbereitstellung; ● • einen verfügbaren Export von Analysedaten in einem technisch verfügbaren Format, sofern ein solcher Export vorhanden ist; ● • den AuthCode oder andere zur Domainübertragung erforderliche Daten, sofern die Domain vom Anbieter registriert wurde, technisch übertragbar ist und der Kunde die Anforderungen des Registrars erfüllt; ● • sonstige ausdrücklich vereinbarte Materialien.
9.6 Die Übergabe der Website umfasst nicht automatisch die Übertragung von Konten, Lizenzen, internen Werkzeugen, kostenpflichtigen Abonnements, Mastervorlagen, Bibliotheken, wiederverwendbaren Komponenten außerhalb der konkreten Website oder sonstigen Elementen des Provider Stack des Anbieters, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
9.7 Soweit das Übergabepaket wiederverwendbare Komponenten oder Elemente des Provider Stack enthält, erhält der Kunde daran ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ausschließlich als Bestandteil der übertragenen Website. Der Kunde darf Dritte mit Hosting, Bereitstellung, Wartung, Fehlerbehebung und Änderung der übertragenen Website beauftragen, sofern diese Komponenten nicht aus der Website herausgelöst und eigenständig verkauft, lizenziert, verbreitet oder in anderen Produkten verwendet werden. Der Anbieter darf dieselben Komponenten weiterhin für eigene Zwecke und andere Kunden einsetzen.
9.8 Nach Abschluss der Übergabe schuldet der Anbieter kein weiteres Hosting, keinen Support, keine Aktualisierungen, Sicherungen, Administration, SEO, Webanalyse oder sonstige Leistungen für die übertragene Website, sofern die Parteien keine gesonderte Vereinbarung treffen.
9.9 Nach tatsächlichem Abschluss der vorzeitigen entgeltlichen Übertragung oder der Übertragung nach 24 Monaten endet das betreffende Abonnement mit Ablauf des laufenden bezahlten Abrechnungszeitraums oder zu einem anderen ausdrücklich vereinbarten Datum. Der Anbieter beendet die automatischen wiederkehrenden Zahlungen des betreffenden Abonnements. Bis zum Beendigungsdatum werden die laufenden Leistungen im technisch möglichen Umfang fortgeführt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird oder die Übertragung von Domain oder Infrastruktur eine frühere Beendigung objektiv erfordert. Vereinbaren die Parteien anschließendes Hosting, Support oder Betreuung, gelten hierfür die Bedingungen der gesonderten Vereinbarung.
9.10 Das Übergabepaket wird im aktuellen technischen Zustand der Website bereitgestellt. Eine Migration auf eine andere Infrastruktur, Anpassung an ein bestimmtes Drittanbieter-Hosting, Einrichtung neuer Konten, DNS, SSL oder Deployment ist nicht im Übertragungspreis enthalten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
9.11 Der Anbieter kann aufgrund gesonderter Vereinbarung zusätzliche Leistungen zur Migration auf ein anderes Hosting, zur Einrichtung von DNS, SSL oder Deployment sowie zur weiteren Betreuung erbringen. Diese Leistungen sind nicht Bestandteil des Standardtarifs und werden gesondert vergütet.
§10 Vertragsdauer, Mindestvertragslaufzeit, Kündigung und Deaktivierung
10.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und läuft bis zu seiner Beendigung nach diesen AGB. Während der Mindestvertragslaufzeit zahlt der Kunde monatlich den gewählten Tarif; der Anbieter erbringt bei ordnungsgemäßer Mitwirkung und Vertragserfüllung des Kunden die Leistungen nach diesen AGB, dem Tarif und dem vereinbarten Leistungsumfang. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wird der Vertrag monatlich fortgeführt, und der Anbieter erbringt die Leistungen bis zu einer wirksamen Beendigung nach diesem §10 weiter.
10.2 Ist für den Tarif eine Mindestvertragslaufzeit vorgesehen, kann der Kunde den Vertrag ordentlich frühestens zum Ende dieser Mindestvertragslaufzeit kündigen. Eine vor Ablauf eingehende Kündigung wirkt zum Ende der Mindestvertragslaufzeit, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren.
10.3 Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann der Kunde jederzeit per E-Mail oder über einen anderen vereinbarten elektronischen Kommunikationsweg kündigen. Der Vertrag endet mit Ablauf des laufenden bezahlten Abrechnungszeitraums. Danach darf der öffentliche Zugriff auf die Website deaktiviert werden; die laufenden Leistungen enden nach §10.11. Ohne vorzeitige entgeltliche Übertragung oder Übertragung nach 24 Monaten gemäß §9 gehen Rechte am kundenspezifischen Arbeitsergebnis, an der technischen Infrastruktur des Anbieters und an sonstigen Leistungselementen nicht auf den Kunden über. Kundeninhalte und eine unmittelbar auf den Kunden registrierte Domain bleiben hiervon unberührt.
10.4 Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann der Anbieter den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von mindestens 60 Kalendertagen per E-Mail oder über einen anderen vereinbarten elektronischen Kommunikationsweg ordentlich kündigen. Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist erbringt der Anbieter die Leistungen weiter, sofern der Kunde seine Vertragspflichten ordnungsgemäß erfüllt. Eine frühere Beendigung durch den Anbieter ist nur in den Fällen der §§10.7 und 10.8 zulässig.
10.5 Kündigt der Anbieter nach §10.4 ohne Angabe von Gründen, bevor im aktuellen Tarif 24 vollständig bezahlte Abrechnungszeiträume erreicht sind, kann der Kunde bis zum Ende der jeweiligen Übergangsfrist eine vorzeitige Übertragung des kundenspezifischen Arbeitsergebnisses und die Übergabe der Website verlangen. Hierfür zahlt er die Anzahl monatlicher Tarifentgelte, die am Tag der Kündigungsmitteilung des Anbieters bis zum Erreichen von 24 vollständig bezahlten Abrechnungszeiträumen in diesem Tarif noch fehlt, höchstens jedoch den regulären Übertragungspreis, sowie sämtliche unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten fälligen Beträge. Nach vollständiger Zahlung erfolgt die Übergabe nach §9. Dieses Recht besteht nicht, wenn der Vertrag aus wichtigem Grund, wegen einer Pflichtverletzung des Kunden oder aufgrund eines sonstigen vom Kunden zu vertretenden Umstands beendet wird.
10.6 Die bloße Einstellung von Zahlungen, Entfernung der Zahlungsmethode, Sperrung der Karte, ein Chargeback, die Deaktivierung des automatischen Einzugs oder die technische Beendigung des Abonnements über Stripe oder einen anderen Zahlungsdienstleister gilt nicht als Kündigung und beendet den Vertrag nicht. Das Recht des Kunden, eine konkrete Zahlung aus berechtigtem Grund anzufechten, bleibt unberührt. Bereits entstandene unbestrittene Zahlungspflichten und die Vertragspflichten während der Mindestvertragslaufzeit bestehen fort.
10.7 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn die andere Partei eine wesentliche Vertragspflicht verletzt und die Verletzung trotz Mitteilung nicht innerhalb angemessener Frist beseitigt, sodass die Fortsetzung des Vertrags unter Berücksichtigung aller Umstände unzumutbar ist. Ist die Pflichtverletzung ihrer Art nach nicht behebbar oder eine sofortige Beendigung gerechtfertigt, ist keine vorherige Abhilfefrist erforderlich.
10.8 Der Anbieter kann die Leistungen vorzeitig einstellen oder den Vertrag außerordentlich kündigen, insbesondere bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Kalendertagen; unrichtigen Angaben zur Unternehmereigenschaft oder zu Rechnungsdaten; rechtswidrigen Inhalten oder rechtswidriger Nutzung; Verletzung von Rechten Dritter; einer objektiv begründeten und wesentlichen Anforderung einer Behörde, eines Hostinganbieters, Zahlungsdienstleisters, Registrars oder sonstigen Dienstleisters, ohne deren Erfüllung die Fortsetzung unmöglich oder rechtswidrig wäre; einer sonstigen wesentlichen Pflichtverletzung des Kunden; oder einem erheblichen rechtlichen, sicherheitsbezogenen oder technischen Risiko, das nicht durch zumutbare Maßnahmen beseitigt werden kann. Soweit der Umstand behebbar ist und keine sofortige Beendigung erforderlich ist, setzt der Anbieter zuvor eine angemessene Abhilfefrist.
10.9 Wird der Vertrag vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wegen einer wesentlichen Pflichtverletzung des Kunden oder eines sonstigen vom Kunden zu vertretenden Umstands beendet, bleiben alle bis zum Beendigungszeitpunkt fälligen Beträge geschuldet. Darüber hinaus kann der Anbieter Ersatz der nachweislich entstandenen und unmittelbar durch die vorzeitige Beendigung verursachten Schäden nach Maßgabe des anwendbaren Rechts verlangen. Bei der Schadensberechnung können die wirtschaftliche Grundlage der Mindestvertragslaufzeit, entgangene erwartete Entgelte, bereits erbrachte, aber noch nicht vergütete Leistungen sowie tatsächlich angefallene und nicht erstattete Aufwendungen berücksichtigt werden. Ersparte Aufwendungen sowie Erlöse, die der Anbieter infolge frei gewordener Kapazitäten tatsächlich erzielt oder unter zumutbaren Bedingungen hätte erzielen können, sind abzuziehen. Dieselbe Leistung, Aufwendung oder wirtschaftliche Einbuße darf nicht doppelt berücksichtigt werden. Diese Regelung begründet weder eine Vertragsstrafe noch einen automatischen Anspruch auf Zahlung sämtlicher Entgelte für künftig nicht mehr erbrachte Leistungen.
10.10 Der Anbieter kann nach eigenem Ermessen einer vorzeitigen Vertragsbeendigung zu abweichenden Bedingungen zustimmen, insbesondere gegen teilweise Zahlung des wirtschaftlichen Restwerts der Mindestvertragslaufzeit, gegen eine vereinbarte Ausgleichszahlung oder ohne zusätzliche Zahlung. Eine solche Regelung bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung in Schrift- oder Textform.
10.11 Nach Ende des letzten bezahlten Abrechnungszeitraums darf der Anbieter den öffentlichen Zugriff auf die Website deaktivieren und laufende Leistungen einschließlich Hosting, Webanalyse, externer Integrationen und technischer Verwaltung einstellen. Die Übergangsfrist ist kein zusätzlicher kostenfreier Zeitraum des öffentlichen Website-Betriebs oder der laufenden Leistungserbringung, sondern dient der vorübergehenden Aufbewahrung verfügbarer technischer Ressourcen und der Möglichkeit, eine entgeltliche Übertragung, eine Übertragung nach 24 Monaten oder einen verfügbaren Datenexport zu verlangen. Bei Zahlungsverzug, rechtswidrigen Inhalten, Sicherheitsrisiken oder sonstigen in diesen AGB vorgesehenen Gründen kann eine Sperrung oder Deaktivierung früher erfolgen.
10.12 Nach Vertragsbeendigung gilt die Übergangsfrist des jeweiligen Tarifs, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde einen verfügbaren Export seiner Kundeninhalte oder anderer verfügbarer Daten, die vorzeitige entgeltliche Übertragung oder die Übertragung nach 24 Monaten nach §9 verlangen. Ein vollständiges Übergabepaket wird nur nach Erfüllung der Voraussetzungen einer in §9 geregelten Übertragungsform oder aufgrund einer gesonderten Vereinbarung bereitgestellt.
10.13 Nach Ablauf der Übergangsfrist darf der Anbieter die technische Infrastruktur, Sicherungskopien, Dateien, Konfigurationen, Analyseeinstellungen und sonstigen leistungsbezogenen Daten endgültig löschen oder deaktivieren, soweit nicht gesetzliche Pflichten, eine anwendbare AVV / DPA, steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen oder eine gesonderte Vereinbarung entgegenstehen.
10.14 Gesetzlich aufzubewahrende Unterlagen, Buchführungsdaten, Rechnungen, Zahlungsnachweise, Protokolldaten, Nachweise der AGB-Annahme und sonstige Informationen dürfen auch nach Vertragsende für die gesetzlich vorgesehenen oder zur Rechtsverteidigung erforderlichen Zeiträume gespeichert werden.
10.15 Wurde die Domain im Rahmen der Leistungen vom Anbieter registriert oder verwaltet, darf der Anbieter nach Vertragsende ohne vorzeitige entgeltliche Übertragung, Übertragung nach 24 Monaten oder gesondert vereinbarte Übergabe die Verlängerung oder Verwaltung nach den Regeln des Registrars einstellen. Der Anbieter gewährleistet nicht, dass der Kunde die Domain nach Freigabe oder Ablauf erneut registrieren kann.
10.16 Ist die individuelle Domain unmittelbar auf den Kunden registriert oder soll sie gesondert übertragen werden, hat der Kunde die erforderlichen Schritte innerhalb der Übergangsfrist oder eines anderen vereinbarten Zeitraums einzuleiten, alle unbestrittenen fälligen Beträge zu bezahlen und die erforderlichen Angaben bereitzustellen. Der Anbieter wirkt im angemessenen und technisch möglichen Umfang mit, haftet jedoch nicht für Handlungen oder Regeln des Registrars.
10.17 Ein Widerrufsrecht besteht nicht, da das Angebot ausschließlich an Kunden gerichtet ist, die tatsächlich als Unternehmer handeln. Zwingende Rechte, die unabhängig von der B2B-Ausrichtung anwendbar sind, bleiben unberührt.
§11 Leistungsstandard, Haftungsbeschränkung und Freistellung
11.1 Der Anbieter erbringt die Leistungen sorgfältig und nach Maßgabe dieser AGB, des gewählten Tarifs und des vereinbarten Leistungsumfangs. Ein bestimmter wirtschaftlicher, werblicher, suchmaschinenbezogener, vertrieblicher oder reputationsbezogener Erfolg wird nicht geschuldet.
11.2 Der Anbieter gewährleistet nicht, dass Website, Hosting, Domain, Drittanbieter, Zahlungssysteme, Netze, Suchmaschinen, Google Analytics, Google Maps, CDN, Registrare oder andere technische Dienste jederzeit ununterbrochen, fehlerfrei oder ohne Änderungen ihrer Bedingungen verfügbar sind.
11.3 Für Ausfälle, Einschränkungen, Sperren, Preisänderungen, API-Änderungen, Leistungsverweigerungen oder sonstige Maßnahmen Dritter haftet der Anbieter nicht, soweit diese außerhalb seines unmittelbaren Einflussbereichs liegen und der Anbieter nicht eigene Pflichten bei Auswahl, Konfiguration oder Reaktion auf bekannte Probleme des betreffenden Dienstes verletzt hat.
11.4 Die Haftung des Anbieters ist unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in sonstigen Fällen, in denen die Haftung gesetzlich zwingend nicht beschränkt werden kann.
11.5 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
11.6 Soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt, ist die Haftung des Anbieters wegen einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf die Entgelte begrenzt, die der Kunde für die betreffenden Leistungen in den zwölf (12) Monaten vor dem haftungsbegründenden Ereignis tatsächlich gezahlt hat. Bestand der Vertrag kürzer als zwölf Monate, gilt die während der gesamten Vertragsdauer tatsächlich gezahlte Summe. Die Haftungsgrenze begründet keinen Anspruch des Kunden auf Erstattung von Entgelten für ordnungsgemäß erbrachte Leistungen.
11.7 Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, entgangene erwartete Erträge, Reputationsschäden, Kundenverlust, Umsatzverlust, Datenverlust oder sonstige Folgeschäden ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder einem anderen Fall beruhen, in dem die Haftung nicht beschränkt werden darf. Die Haftung nach §§11.4 bis 11.6 bleibt unberührt.
11.8 Der Kunde ist für die Aufbewahrung der Originale seiner Kundeninhalte, Dokumente, Fotografien, Videos und sonstigen dem Anbieter überlassenen Materialien verantwortlich. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Dateien, Sicherungskopien oder ältere Website-Versionen dauerhaft aufzubewahren, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart oder vom Tarif umfasst ist.
11.9 Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei und ersetzt dokumentierte Schäden sowie angemessene Rechtsverteidigungskosten in dem Umfang, in dem diese auf rechtswidrigen Kundeninhalten, der Verletzung von Rechten Dritter, unrichtigen Angaben, rechtswidrigen Tätigkeiten des Kunden, einer Verletzung eigener Datenschutz- oder Cookie-Pflichten des Kunden hinsichtlich seiner Tätigkeit, externer Integrationen, Kontaktkanäle, Inhalte oder Weisungen oder einer sonstigen Pflichtverletzung des Kunden beruhen. Der Anbieter informiert den Kunden innerhalb angemessener Frist und gibt ihm Gelegenheit, an der Rechtsverteidigung mitzuwirken, soweit dies die Rechte des Anbieters nicht beeinträchtigt. Der Anbieter schließt ohne vorherige Beteiligung des Kunden keine unangemessene endgültige Einigung auf dessen Kosten, sofern eine sofortige Einigung nicht objektiv erforderlich war. Diese Bestimmung verlagert nicht die Verantwortung des Anbieters für Verarbeitungen, die er nach §7 als eigener Verantwortlicher durchführt, auf den Kunden.
11.10 Keine Partei haftet für Nichterfüllung oder Verzögerung aufgrund höherer Gewalt oder anderer Ereignisse außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs, insbesondere Krieg, Streik, Brand, Naturkatastrophen, großflächige Internetausfälle, behördliche Maßnahmen, Sanktionen, Cyberangriffe, erhebliche Stromausfälle oder Störungen von Hostinganbietern. Die betroffene Partei informiert die andere Partei innerhalb angemessener Frist, trifft zumutbare Maßnahmen zur Schadensminderung und nimmt die Leistung wieder auf, sobald dies objektiv möglich ist.
§12 Vertraulichkeit
12.1 Jede Partei behandelt die im Rahmen von Verhandlungen, Vertragsschluss oder Vertragsdurchführung erhaltenen vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich und verwendet sie ausschließlich zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Vertragspflichten.
12.2 Vertrauliche Informationen sind alle nicht allgemein zugänglichen Informationen, insbesondere Geschäftspläne, Finanzdaten, Angebote, technische Briefings, technische Dokumentation, Website-Materialien, interne Abläufe, Informationen über Kunden, künftige Projekte, Provider Stack, Quellcode und sonstige Informationen, die nach ihrer Art vernünftigerweise als vertraulich anzusehen sind.
12.3 Der Anbieter darf vertrauliche Informationen nur im für die Leistungserbringung erforderlichen Umfang und nach dem Need-to-know-Prinzip an technische Dienstleister, Unterauftragnehmer, Hostinganbieter, Registrare, Deployment-Dienste, Zahlungsdienstleister, Buchhalter, Steuerberater, Rechtsanwälte oder andere professionelle Berater weitergeben, soweit diese aufgrund Vertrags, Gesetzes oder Berufsrechts zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
12.4 Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die ohne Verstoß der empfangenden Partei allgemein zugänglich sind oder werden, rechtmäßig von einem Dritten ohne Vertraulichkeitspflicht erlangt wurden, unabhängig ohne Nutzung der vertraulichen Informationen der anderen Partei entwickelt wurden oder aufgrund Gesetzes, gerichtlicher Entscheidung oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
12.5 Die Vertraulichkeitspflichten gelten für drei (3) Jahre nach Vertragsbeendigung fort. Für Geschäftsgeheimnisse, Provider Stack, Quellcode und sonstige Informationen, die ihren vertraulichen Charakter behalten, gelten sie so lange, bis die Informationen rechtmäßig allgemein zugänglich werden oder eine andere Frist gesetzlich oder gesondert vereinbart ist.
§13 Änderungen dieser AGB und Preisänderungen
13.1 Der Anbieter darf diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen ändern, insbesondere bei Änderungen von Gesetzgebung, Rechtsprechung, Steuerrecht, zwingenden Anforderungen von Drittanbietern, technischen oder sicherheitsbezogenen Anforderungen sowie zur Beseitigung von Unklarheiten oder Verbesserung der Transparenz. Änderungen müssen angemessen und im Verhältnis zum jeweiligen Anlass stehen und dürfen den Vertragsgegenstand nicht ohne sachlichen Grund zum Nachteil des Kunden verändern.
13.2 Der Anbieter informiert den Kunden mindestens 30 Kalendertage vor Inkrafttreten per E-Mail oder über einen anderen vereinbarten elektronischen Kommunikationsweg. Eine kürzere Frist ist nur zulässig, wenn sie aufgrund zwingenden Rechts, einer dringenden Sicherheitsanforderung oder einer sofort zu erfüllenden verpflichtenden Vorgabe eines Dienstleisters erforderlich ist, ohne deren Umsetzung die Leistung unmöglich oder rechtswidrig würde.
13.3 Redaktionelle, technische oder sonstige unwesentliche Änderungen, die die rechtliche oder wirtschaftliche Stellung des Kunden nicht verschlechtern, können nach Mitteilung gemäß §13.2 wirksam werden. Schweigen gilt nicht als Zustimmung zu einer wesentlichen Änderung von Preis, Mindestvertragslaufzeit, Berechnungsformel des Übertragungspreises, wesentlichem Leistungsumfang, Haftungsregeln oder anderen wesentlichen wirtschaftlichen Bedingungen.
13.4 Wesentliche Änderungen des Leistungsumfangs, der Mindestvertragslaufzeit, der Berechnung des Übertragungspreises oder anderer wesentlicher wirtschaftlicher Bedingungen gelten für einen bestehenden Kunden nur nach dessen ausdrücklicher Zustimmung, sofern sich nichts anderes zwingend aus dem Gesetz oder der besonderen Preisänderungsregelung des §13.5 ergibt. Stimmt der Kunde nicht zu, gilt die bisherige Fassung bis zur ordnungsgemäßen Vertragsbeendigung fort; nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann der Anbieter nach §10.4 kündigen.
13.5 Der Anbieter kann die offiziellen Tarifpreise für künftige Abrechnungszeiträume nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 30 Kalendertagen ändern. Gründe können insbesondere veränderte Kosten für Hosting, Domains, Softwaredienste, Unterauftragnehmer, Infrastruktur, Steuern und Abgaben, Inflation oder eine Änderung des Leistungsumfangs sein. Die Erhöhung gilt nicht für einen bereits bezahlten Abrechnungszeitraum. Kunden mit Einführungsangebot nach §4.3 behalten ihren Preis bis zu einer gesonderten Mitteilung nach dieser Bestimmung. Bei einer Preiserhöhung kann der Kunde vor deren Inkrafttreten kündigen; der Vertrag endet dann mit Ablauf des letzten zum bisherigen Preis bezahlten Abrechnungszeitraums.
13.6 Eine gesetzlich bedingte Änderung des steuerlichen Status des Anbieters, die Erhebung von Umsatzsteuer, die Anwendung von Reverse Charge oder eine sonstige gesetzlich vorgegebene Änderung der steuerlichen Behandlung gilt nicht als gewöhnliche Preiserhöhung. Der Kunde wird innerhalb angemessener Frist informiert, soweit sich die Änderung auf Rechnungen auswirkt.
§14 Anwendbares Recht und Streitbeilegung
14.1 Für diese AGB, den Vertrag und sämtliche Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit den Leistungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Vorschriften des internationalen Privatrechts, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.
14.2 Soweit prozessrechtlich zulässig, ist Gerichtsstand der Geschäftssitz des Anbieters. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder eine Gerichtsstandsvereinbarung aus einem anderen Grund zulässig ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
14.3 Vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens bemühen sich die Parteien in angemessenem Umfang um eine gütliche Beilegung durch Verhandlungen, schriftliche oder elektronische Kommunikation und gegebenenfalls Klärung technischer oder finanzieller Fragen. Dies hindert keine Partei daran, einstweiligen Rechtsschutz zu beantragen, Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen oder Handlungen zur Hemmung oder Wahrung von Verjährungsfristen vorzunehmen.
14.4 Enthält eine zulässige gesonderte Gerichtsstandsvereinbarung, ein Individualvertrag oder ein anderes ausdrücklich vereinbartes Dokument besondere Regelungen für einen bestimmten Streit, gehen diese Regelungen im Rahmen des jeweiligen Dokuments vor.
§15 Schlussbestimmungen
15.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
15.2 An die Stelle einer unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung tritt die einschlägige zwingende oder dispositive gesetzliche Regelung. Fehlt eine solche Regelung, werden die Parteien eine wirksame Individualvereinbarung anstreben, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Eine unzulässige geltungserhaltende Reduktion findet nicht statt.
15.3 Diese AGB enthalten die vollständige Vereinbarung der Parteien über den Gegenstand der Leistungen und ersetzen insoweit frühere mündliche oder schriftliche Absprachen, soweit nicht in einem Individualvertrag, einer Auftragsbestätigung, einem Angebot oder einer anderen ausdrücklich vereinbarten Regelung etwas anderes bestimmt ist.
15.4 Individuelle Vereinbarungen der Parteien haben unabhängig von ihrer Form Vorrang vor diesen AGB, sofern das anwendbare Recht keine besondere Form verlangt. Zu Beweiszwecken sollen die Parteien solche Vereinbarungen nach Möglichkeit in Textform bestätigen.
15.5 Überschriften dienen ausschließlich der Übersicht und beeinflussen Auslegung oder Inhalt dieser AGB nicht.
15.6 Soweit diese AGB nichts anderes bestimmen und das anwendbare Recht keine strengere Form verlangt, genügen Mitteilungen per E-Mail oder über einen anderen vereinbarten elektronischen Kommunikationsweg der Textform im Sinne des § 126b BGB.
15.7 Die vollständigen Anbieterangaben, das Impressum, die Datenschutzerklärung, die Cookie-Richtlinie / Cookie-Einstellungen und weitere rechtliche Dokumente werden in ihrer jeweils aktuellen Fassung auf der offiziellen Website des Anbieters veröffentlicht. Eine AVV / DPA wird, soweit sie für eine konkrete Verarbeitung erforderlich ist, dem Kunden gesondert bereitgestellt und separat oder durch eindeutig dokumentierte elektronische Zustimmung abgeschlossen. Diese Dokumente können unabhängig von diesen AGB aktualisiert werden, soweit die Aktualisierung keine Änderung dieser AGB erfordert. Dokumentfassung: v1.1 DE Zuletzt aktualisiert: 14.07.2026 Gültig ab: 14.07.2026
